JUNGE LIBERALE HESSEN FORDERN FDP-FRAKTION ZUR KLAGE GEGEN DAS NEUE HESSISCHE SICHERHEITSGESETZ AUF
Die Jungen Liberalen (JuLis) Hessen sprechen sich auf ihrem Landeskongress entschieden gegen eine anlasslose flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Bereich aus, wie sie das neue hessische Sicherheitsgesetz ermöglicht. In einem Dringlichkeitsantrag fordern die JuLis Hessen die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) im Landtag auf, Klage gegen das Sicherheitsgesetz beim hessischen Staatsgerichtshof einzureichen.
Jorias Bach, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Hessen, betont: „Eine Politik, die den Menschen durch immer mehr Überwachungsmaßnahmen unter Generalverdacht stellt, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen.“
Die Jungen Liberalen Hessen sind der Überzeugung, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre der Menschen verhältnismäßig sein muss. „Eine Verhältnismäßigkeit ist allerdings im neuen Sicherheitsgesetz nicht gegeben, da künftig ohne Einzelfallprüfung eine Videoüberwachung unter anderem an Bahnhöfen, Einkaufszentren, Packstationen und Sportstätten erlaubt ist“, erklärt Bach weiter. Eine Beweislastumkehr zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht der JuLis Hessen nicht akzeptabel. Die Jungen Liberalen sind davon überzeugt, dass Videoüberwachung nicht zu einer Reduzierung der Kriminalität führt, sondern lediglich zu einer räumlichen Verlagerung.
Des Weiteren kritisieren die Jungen Liberalen Hessen das im hessischen Sicherheitsgesetz ermöglichte IP-Tracking durch die Polizei. „Dies stellt einen gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte jedes Bürgers dar“, erklärt Bach. Zudem erschließt sich den Jungen Liberalen nicht, wie der vermehrte und erleichterte Einsatz von Fußfesseln zur Sicherheit beitragen kann. „Es handelt sich dabei nur um eine weitere Erleichterung von Eingriffen in die Bürgerrechte der hessischen Bevölkerung“, so Bach abschließend.
Angesichts dieser Bedenken fordern die Jungen Liberalen Hessen die FDP-Fraktion auf, Klage gegen das Sicherheitsgesetz einzureichen.